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AGB

1. Geltungsbereich Die vorliegenden AGB’s sind für alle Material Bestellungen, Dienstleistungen und Installationen von AND ENERGY GmbH gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend «Kunde» genannt) werden wegbedungen.

2. Gültigkeit von Offerten Angebote (Offerten) sind, sofern nichts anderes angegeben, ein Monat ab Ausgabedatum gültig. Alle von AND ENERGY GmbH erstellten Offerten und Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden (Siehe 12. dieser AGB’s).

3. Preise Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nichts anderes ausdrücklich erwähnt, rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen, Technologiewandel sowie Preisänderungen von Lieferanten bleiben vorbehalten - Trifft ein solcher Fall ein, kann AND ENERGY GmbH gegen Belegung der höheren Kosten, die Mehrkosten in der Schlussrechnung ausweisen und im Rahmen des damit verbundenen Auftrags einfordern.

4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als nicht enthalten und werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen und zu einem Stundenansatz von CHF 120.00 zusätzlich verrechnet.

5. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben, wenn nicht von AND ENERGY GmbH beauftragt, liegt beim Kunden resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat nach Aufwand verrechnet, mindestens jedoch CHF 300.00.

6. Mengenangaben im Angebot Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (Stk., m, etc.) sind verbindlich. Das heisst, sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Kunde Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von AND ENERGY GmbH erstellte Angebot.

7. Lieferfristen/ Lieferung Angegebene Lieferfristen von Produkten und Materialien sind unverbindliche Richtangaben. Massgebend sind die Herstellerangaben/ Lieferantenangaben, welche kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Materialien erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die angegebenen oder vereinbarten Liefertermine oder -fristen sind Richtwerte und freibleibend. Fixgeschäfte sowie Verfalltagsgeschäfte im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR werden von AND ENERGY GmbH nicht abgeschlossen. AND ENERGY GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt und kann Teillieferungen in Rechnung stellen. Ist eine Lieferung nicht verfügbar, weil AND ENERGY GmbH von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurde oder der Vorrat erschöpft ist, ist AND ENERGY GmbH berechtigt, in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern. Ist AND ENERGY GmbH dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten (Selbstbelieferungsvorbehalt). Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder anderen von AND ENERGY GmbH weder vorhersehbaren noch zu vertretenden Umständen, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder verunmöglichen (z.B. Betriebsstörungen oder Produktionsfehler im Lieferwerk, Lieferverzögerungen des Lieferwerkes aus anderen Gründen, fehlerhafte Zulieferung des Lieferwerkes, Transportstörungen und -schäden, Betriebsstörungen bei AND ENERGY GmbH, Verzögerungen durch Einfuhr Zollabwicklung, behördliche Massnahmen etc.) berechtigen AND ENERGY GmbH, entweder die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche aus einer Lieferverzögerung resultierenden Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Rücktritt von Kunden bei einem oder mehreren der in diesem Abschnitt beschriebenen Gründe ist ausgeschlossen.

8. Termine Bei Bestellungen von Produkten gilt: Kann der Kunde die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist AND ENERGY GmbH seinerseits von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Weiter ist AND ENERGY GmbH berechtig, die entstandenen Mehraufwände in der Planung, Koordination, fehlende Auslastung von Personal und weitere dadurch entstandenen Schäden in Rechnung zu stellen.

9. Ausführungen von Arbeiten AND ENERGY GmbH legt den Zeitpunkt der Ausführung mit dem Kunden gemeinsam fest. Werden AND ENERGY GmbH und der Kunde sich mit dem Termin für die Ausführung nicht einig, unterbreitet AND ENERGY GmbH dem Kunden schriftlich drei Terminvorschläge zur Ausführung, wovon der Kunde verpflichtet ist, einen Termin innert nützlicher Frist anzunehmen. Lehnt der Kunde auch die vorgeschlagenen Termine ab, hat AND ENERGY GmbH das Recht sofort vom Vertrag zurückzutreten, bereits bestellte Produkte kostenpflichtig zurückzunehmen gemäss diesen AGB’s §18 und kann Anspruch auf Schadenersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn fordern. Der Kunde übergibt sämtliche erforderlichen Grundlagen zur Planung und Arbeitsvorbereitung rechtzeitig an AND ENERGY GmbH oder einen von ihm genannten Dritten. Vom Kunden erstellte Ausführungspläne und Datenblätter vom Kunden besorgter Produkte sind AND ENERGY GmbH vor Beginn der Arbeiten zu senden. Die Ausführungsplanung versteht sich als einmalige Leistung. Aufwendungen durch Änderungen der Grundlagen wie Architektenpläne, Produktewahl etc. werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Bei Aufteilung in Etappen behält sich AND ENERGY GmbH vor, Zuschläge in Rechnung zu stellen. Für den Montagebeginn werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt resp. vorausgesetzt:
• Stockwerkweise respektive bei jedem Ventil und/ oder Entlüfter eines Radiators/ Bodenheizung freien Zugang.
• Genügend Platz im Technikraum und in allen Räumen, in denen Installationsarbeiten durchgeführt werden.
Ist der Platz infolge gelagerter oder aufgestellter Güter des Kunden nicht frei, so behält sich AND ENERGY GmbH vor, in der Schlussrechnung eine Wegräumpauschale von CHF 200.- pro Raum zu verrechnen.
• Beleuchtung in den Räumen, in denen Arbeiten ausgeführt werden, wenn nicht fest vorhanden.
• Einen Werkplatz in den auszuführenden Arbeiten angemessener Grösse, in der Nähe des Hauptinstallationsortes. • Freier Zufahrtsweg zur Baustelle für Material- und Werkzeugablad.
• Falls von der Gemeinde vorgeschrieben, trägt der Kunde die Verantwortung und Kosten für eine Strassensperre oder Verkehrskontrolle und die daraus resultieren Kosten.
• Werkleitungspläne, sowie Gebäudeinstallationspläne mit Wasser-, Elektro-, Gas, Abwasser- und Heizungsinstallation.
• AND ENERGY GmbH übergibt die Baustelle besenrein. Für eine saubere Endreinigung ist der Kunde selber verantwortlich. Werden Utensilien des Kunden im Heizungsraum oder an Installationsorten verdreckt, so ist dies alleine dem Umstand geschuldet, dass der Kunde die Utensilien nicht beiseite geräumt hat.
• Werden Arbeiten durch Haustiere erschwert (z.B. wenn ständig sämtliche Türen für den Durchgang geschlossen werden müssen, damit die Tiere nicht fliehen), behält sich die AND ENERGY GmbH GmbH das Recht vor, Mehraufwände in Rechnung zu stellen. Sollte es in Zusammenhang mit Haustieren zu Verletzungen oder Schlimmerem an dem Tier oder dem Mitarbeiter kommen, fällt die Verantwortung und dadurch entstehende Kosten voll und ganz zu Lasten des Kunden respektive des Tierhalters.

10. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an Produkten und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises zuzüglich der allfälligen Mehrkosten, auf den Kunden über. AND ENERGY GmbH ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist.

11. Abnahme, Prüfung und Mängelrüge Der Kunde ist verpflichtet, die von AND ENERGY GmbH gelieferten Produkte, Materialien und Installationen sofort nach Erhalt oder Abholung bzw. nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel sofort (innerhalb von 5 Werktagen nach der Entgegennahme) schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert. Sind Mängel berechtigt angezeigt worden, hat AND ENERGY GmbH das Recht innert angemessene Zeit die Mängelbehebung auszuführen oder dem Kunden eine Minderung vorzuschlagen.

12. Eigentums- und Immaterialgüterrecht Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen von AND ENERGY GmbH erstellten Offerten, Dokumentationen, Projekten, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Programmierungen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen bleibt bei AND ENERGY GmbH. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern und potentiellen Kunden, nicht zugänglich gemacht oder abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist AND ENERGY GmbH berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offert Summe einzufordern.

13. Solidarhaftung Sind mehrere Personen bei Auftragserteilung involviert oder hat eine Gruppe einen Vertreter berechtigt einen Vertrag mit AND ENERGY GmbH zu schliessen, haften alle involvierten Personen oder vertretenen Personen solidarisch.

14. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nichts anderes vereinbart, 10 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Gerät der Kunde in Verzug, so hat AND ENERGY GmbH Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Die Mahngebühr beträgt CHF 20.00 ab der zweiten Mahnung. Weiter ist AND ENERGY GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen. Bereits erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte unterstehen dem Pfandrecht und können bei nicht Bezahlen der Rechnung zurückbehalten, demontiert oder zurückgefordert werden. Die zusätzlich entstandenen Kosten werden in vollem Umfang dem Kunden verrechnet. Erst mit der Bezahlung der offenen Rechnung und den entstandenen Mehrkosten wird die Anlage wieder eingeschaltet, Material freigegeben oder montiert. Ist der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so hat AND ENERGY GmbH schliesslich das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Informationen über Zahlungsverzug können an den Schweizerischen Verband Creditreform oder andere Wirtschaftsauskunfteien weitergeleitet werden.

15. Abzahlungsvereinbarung AND ENERGY GmbH kann den Kunden für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen, anstelle der regulären Zahlung eine Abzahlungsvereinbarung unterbreiten. Gerät der Kunde mit den Raten in Verzug, hat AND ENERGY GmbH das Recht die Abzahlungsvereinbarung als nichtig zu erklären und kann den offenen Restbetrag inkl. aufgelaufener Zinsen, mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen, verrechnen. Die Rechte an den Zahlungen/ Raten kann AND ENERGY GmbH veräussern und der Käufer wird dabei zum Neuen voll berechtigten Anspruchsberechtigten. Grundvoraussetzung für einen Abzahlungsvertrag ist die einwandfreie und gemäss Hersteller vorgeschriebene Wartung der Produkte und ausgeführten Dienstleistungen. Bei Abzahlungsvereinbarungen verrechnet AND ENERGY GmbH einen Zinssatz von 10% p.a.

16. Abtretungsverbot Dem Kunden ist es untersagt, Ansprüche aus dem Vertrag, den vorliegenden AGB’s oder von vereinbarten Geschäften ohne das Einverständnis von AND ENERGY GmbH an Dritte abzutreten.

17. Haftung AND ENERGY GmbH haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Eine Haftung für jegliche weiteren Schaden wird wegbedungen. Des Weiteren haftet AND ENERGY GmbH nicht für Einbussen in den Lebensbedingungen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Schliesslich haftet AND ENERGY GmbH auch nicht für Schäden, entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel.

18. Notfälle/ Pikettdienst Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, insbesondere in einem gültigen Servicevertrag, gelten die folgenden Bedingungen. Sollte ein Einsatz eines Servicemonteurs ausserhalb der Bürozeiten (08.00 – 17.00 Uhr), oder an Wochenenden und allg. Feiertagen notwendig sein, wird eine Pikettpauschale von CHF 300.00 sowie eine Anfahrtspauschal von CHF 180.00 pro Einsatz in Rechnung gestellt. Die Arbeitszeit wird mit einem Ansatz von CHF 120.00 zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge verrechnet. (Zuschlag auf Stundenansatz: 17.00 - 20.00 Uhr & Samstag; 25%/ 20.00 - 07.00 Uhr; 50%/ Sonn- und Feiertage; 100%)

19. Rücknahme Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand können nach vorheriger Absprache zurückgenommen werden. Bei einem Warenwert bis zu CHF 1'000.– erfolgt die Rücknahme mit einem Abzug von 30 % des Verkaufspreises. Bei einem Warenwert von über CHF 1'000.– beträgt der Abzug 10 % des Verkaufspreises.
Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden. Artikel, welche spezifisch für den Kunden beschafft wurden, können nicht zurückgenommen werden.

20. Diebstahl Nutzen und Gefahr von Produkten und Materialien gehen mit der Entgegennahme der Lieferung, Einbau oder der Montage auf den Kunden über. AND ENERGY GmbH haftet nicht für ausgeliefertes, montiertes oder eingebautes Material, welches von Dritten entwendet wird. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Ersatzbeschaffungskosten sind vom Kunden zu tragen.

21. Gewährleistung Die Gewährleistungsdauer für gelieferte Produkte beträgt, wenn das OR nichts anderes vorsieht, 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Kunden. Die Gewährleistung beginnt nach Lieferung, mit dem Abschluss der Leistungen von AND ENERGY GmbH nach Inbetriebsetzung oder nach gültigem Übernahmeprotokoll. Bei nicht sachgemässem Umgang und/ oder nichteinhalten des von AND ENERGY GmbH vorgeschriebenen Unterhalts und/oder Leistungen an der Anlage durch Dritte schliesst AND ENERGY GmbH die künftige Gewährleistung auf alle betroffenen Bestandteile und Installationen aus.

22. Datenschutz und Geheimhaltung AND ENERGY GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist AND ENERGY GmbH berechtigt, die Anlage des Kunden als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden. Die notwendigen Auskünfte, für das Einholen von benötigten Bewilligungen von Behörden, Versorger und Dritte jeglicher Art, dürfen von AND ENERGY GmbH ohne vorheriges Nachfragen erteilt werden.

23. Kreditwürdigkeit und Bonitätsprüfung AND ENERGY GmbH behält sich das Recht zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken und damit zur Wahrung seiner berechtigten Interessen vor, Daten des Kunden im Vorfeld des Abschlusses oder bei Abwicklung eines Vertrages an Behörden, Banken, sowie Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind (z.B. Creditreform), zu übermitteln und zu diesen Zwecken Auskünfte über den Kunden einzuholen. Wird nach Vertragsschluss eine Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden für AND ENERGY GmbH erkennbar (z.B. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden durch Dritte, inkl. Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder vergleichbaren Verfahrens über den Kunden; Kunde nimmt Verhandlungen mit Gläubigern über einen aussergerichtlichen Vergleich oder einen Zahlungsaufschub auf; Kunde stellt ein Konkursbegehren resp. ein Begehren um Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens; etc.) oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, ist AND ENERGY GmbH berechtigt, weitere Lieferungen an ihn einzustellen und nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung der offenen und fälligen Rechnungen zu liefern und/oder von jedem Vertrag zurückzutreten, unter welchem die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Der Kunde verpflichtet sich, AND ENERGY GmbH alle daraus entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.

24. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese AGB unterstehen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts. Unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Verträge mit Konsumenten, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz von AND ENERGY GmbH.

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